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Konturmarkierung am Wohnmobil

Sind Konturmarkierungen an Wohnmobilen zulässig?

Ein Van mit einem konturmarkierten Wohnwagen im Schlepptau fährt durch eine idyllische Landschaft.

Sind Konturmarkierung am Wohnwagen erlaubt?

Wohnmobile zählen zur Fahrzeugklasse M1 (PKW) und dürfen demnach nicht mit reflektierender Konturmarkierung gekennzeichnet werden.

Die Fahrzeugklasse M1 wird durch die WP.29 (UNECE-Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge, Punkt 2.2.1) wie folgt definiert: 

„Vehicles used for the carriage of passengers and comprising not more than eight seats in addition to the driver's seat.“
- Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen und über nicht mehr als acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz verfügen.

Somit zählen Wohnmobile zur Fahrzeugklasse M1.

Welche Fahrzeugklassen nicht mit reflektierenden Markierungen nach ECE 104 ausgestattet werden dürfen, regelt die ECE 48 in Punkt 6.21.1.1.:

„Prohibited: on vehicles of categories M1 and O1
– Verboten: an Fahrzeugen der Klassen M1 (Pkw) und O1 (Anhänger mit einem Gewicht bis 0,75 t)

Demzufolge dürfen Wohnwagen, also Anhänger (nichtmotorisiert, auch als Caravan bezeichnet) markiert werden, wenn sie mehr als 0,75 t wiegen.

Eine Übersicht zu den Fahrzeugklassen finden Sie in unserem Beitrag Konturmarkierungen.

Wohnwagenmarkierung: Worauf kommt es an?

Anders als bei LKW sind Konturmarkierung für Wohnwagen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber sehr empfehlenswert! Für eine optimale Sichtbarkeit raten wir Ihnen, möglichst den gesamten Wohnwagen zu kennzeichnen – seitlich und hinten. Aber auch eine Teilmarkierung ist möglich.

Ihr Wohnwagen steht oft an der Straße? Dann kann eine Markierung vorne und hinten dafür sorgen, dass er für herannahende Fahrzeuge gut sichtbar ist und Auffahrunfälle vermieden werden. Generell gilt: Die Seite von Fahrzeug und Anhänger darf mit weißer oder gelber Folie und das Heck mit gelber oder roter Folie gekennzeichnet werden.

So markieren Sie Ihren Wohnwagen richtig!

Folgende Farben und Markierungen sind erlaubt:

Für Wohnmobile und Wohnwagen können zudem anderweitige Kennzeichnungen notwendig sein, wie Geschwindigkeitsschilder, Warntafeln für Spanien und Italien sowie Toter-Winkel Schilder für Frankreich. Diese Komponenten finden Sie auf unserer Themenseite für Wohnmobile und Caravan

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