Heckwarnmarkierung nach ECE 70
Wo sind Heckwarntafeln vorgeschrieben? Welche Montagevariationen gibt es?

Fahrzeuge, die Waren durch ein Drittland transportieren – man spricht hier von Transitverkehr – müssen Heckwarntafeln nach ECE 70 aufweisen. Sie dienen zur Kennzeichnung für den Zoll, wodurch die Grenzkontrollen zügiger abgewickelt werden können.
In Deutschland sind die Heckmarkierungen für LKW zugelassen, aber nicht verpflichtend. Das Anbringen von Kennzeichnungstafeln nach ECE 70 ist jedoch in folgenden Ländern vorgeschrieben: Österreich, Schweiz, Italien, Dänemark, Schweden, Belgien, Holland, England, Tschechische Republik und Polen.
Die unterschiedlichen Arten der Heckwarnmarkierungen
Die UN-Regelung ECE 70 gibt die Anforderungen hinsichtlich Größe, Retroreflexion, Farbe etc. vor. Sie unterteilt die Heckwarntafeln je nach Einsatz – Zugmaschinen oder Anhänger – und Farbe – Rot fluoreszierend bzw. retroreflektierend und Gelb retroreflektierend – in fünf Klassen.
Die Klassen 1 und 3 bzw. 2 und 4 sind
Ausführung | Gelb retroreflektierend rot retroreflektierend |
Gelb retroreflektierend rot fluoreszierend |
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Kürzel | RR | RF |
Vorteile |
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Nachteile | geringe Leuchtkraft am Tag |
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Heckwarntafeln für LKW und Gespanne unterscheiden sich außerdem in den folgenden Merkmalen:
Die Reflexionsstärke:
Noch gibt es die Heckwarnmarkierungen in zwei Reflexionsstärken: RA2 und RA3. Die Ursprungsfassung der ECE-Regelung fordert nämlich nur die schwächere Reflexionskraft RA2(ECE 70.00), während die aktualisierte Version (ECE 70.01) die stärkere Rückstrahlkraft RA3 vorsieht.
Die Maße:
Hinsichtlich der Maße sind die Heckwarnmarkierungen als Voll-, Halb- oder Viertelmarkierungen zu unterscheiden. Dabei ist die Größe frei wählbar und an keine Voraussetzungen geknüpft.
Heckwarntafeln für LKW und Gespanne unterscheiden sich außerdem in den folgenden Merkmalen:
Ausführung | Gelb retroreflektierend rot retroreflektierend |
Gelb retroreflektierend rot fluoreszierend |
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Vollmarkierung | ![]() |
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Halbmarkierung horizontal |
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Halbmarkierung vertikal |
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Viertelmarkierung | ![]() |
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Die Anbringungsarten und Position der Heckwarnmarkierungen
Heckmarkierungen können auf unterschiedliche Weise am LKW und an Anhängern angebracht werden: Für den dauerhaften Einsatz ist die selbstklebende Folie(Aufkleber) geeignet, für kurzfristige Verwendungen Schilder auf magnetischer Folie. Ebenfalls flexibel anbringbar, aber etwas robuster in der Anwendung, sind Aluminiumschilder.
Die Regulierung ECE 70 gibt für die Positionierung lediglich Vorgaben für die Anbringungshöhe an: Die Unterkante mindestens 250 mm über dem Boden und die Oberkante höchstens 2100 mm. In der Breite gibt es keine individuellen Angaben.
Zudem sollen die Markierungen rechtwinklig zur Fahrzeugachse ausrichtet sein.
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