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Heckwarnmarkierung nach ECE 70

Wo sind Heckwarntafeln vorgeschrieben? Welche Montagevariationen gibt es?

Zwei Lastkraftwagen mit Heckwarnmarkierungen fahren auf einer Autobahn, umgeben von Bäumen im Hintergrund.

Fahrzeuge, die Waren durch ein Drittland transportieren – man spricht hier von Transitverkehr – müssen Heckwarntafeln nach ECE 70 aufweisen. Sie dienen zur Kennzeichnung für den Zoll, wodurch die Grenzkontrollen zügiger abgewickelt werden können.

In Deutschland sind die Heckmarkierungen für LKW zugelassen, aber nicht verpflichtend. Das Anbringen von Kennzeichnungstafeln nach ECE 70 ist jedoch in folgenden Ländern vorgeschrieben: Österreich, Schweiz, Italien, Dänemark, Schweden, Belgien, Holland, England, Tschechische Republik und Polen.

In Deutschland sind die Heckmarkierungen für LKW zugelassen, aber nicht verpflichtend. Das Anbringen von Kennzeichnungstafeln nach ECE 70 ist jedoch in folgenden Ländern vorgeschrieben: Österreich, Schweiz, Italien, Dänemark, Schweden, Belgien, Holland, England, Tschechische Republik und Polen.

Die unterschiedlichen Arten der Heckwarnmarkierungen

Die UN-Regelung ECE 70 gibt die Anforderungen hinsichtlich Größe, Retroreflexion, Farbe etc. vor. Sie unterteilt die Heckwarntafeln je nach Einsatz – Zugmaschinen oder Anhänger – und Farbe – Rot fluoreszierend bzw. retroreflektierend und Gelb retroreflektierend – in fünf Klassen.

Die Klassen 1 und 3 bzw. 2 und 4 sind frei wählbar, d. h. die roten Bereiche können jeweils fluoreszierend oder retroreflektierend sein. Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Klassen sind im Glossareintrag ECE-Regelung 70 enthalten.

Ausführung Gelb retroreflektierend
rot retroreflektierend
Gelb retroreflektierend
rot fluoreszierend
Eine Halbmarkierung mit gelb-reflektierendem Innenteil und rot-reflektierendem Rahmen
Eine Halbmarkierung mit gelb reflektierendem Innenteil und rot-fluoreszierendem Rahmen
Kürzel RR RF
Vorteile
  • größere reflektierende Oberfläche bessere Sichtbarkeit nachts
  • Farbe verblasst nicht
  • Folie strapazierfähiger und haltbarer
  • fluoreszierende Fläche ist tagleuchtend
  • reflektierende Fläche nachts auffällig
Nachteile geringe Leuchtkraft am Tag
  • fluoreszierende Folie bleicht in der Sonne aus
  • geringe Haltbarkeit

Heckwarntafeln für LKW und Gespanne unterscheiden sich außerdem in den folgenden Merkmalen:

Die Reflexionsstärke:

Noch gibt es die Heckwarnmarkierungen in zwei Reflexionsstärken: RA2 und RA3. Die Ursprungsfassung der ECE-Regelung fordert nämlich nur die schwächere Reflexionskraft RA2(ECE 70.00), während die aktualisierte Version (ECE 70.01) die stärkere Rückstrahlkraft RA3 vorsieht.

Die Maße:

Hinsichtlich der Maße sind die Heckwarnmarkierungen als Voll-, Halb- oder Viertelmarkierungen zu unterscheiden. Dabei ist die Größe frei wählbar und an keine Voraussetzungen geknüpft.

Heckwarntafeln für LKW und Gespanne unterscheiden sich außerdem in den folgenden Merkmalen:

Ausführung Gelb retroreflektierend
rot retroreflektierend
Gelb retroreflektierend
rot fluoreszierend
Vollmarkierung
Eine Heckwarntafel Vollmarkierung mit fluoreszierend-rotem Rahmen und gelb reflektierendem Innenteil.
Eine Vollmarkierung der Heckwarntafel für Zugmaschinen mit diagonal verlaufenden fluoreszierenden-roten und gelb reflektierenden Streifen
Halbmarkierung
horizontal
Zwei Heckwarntafel-Halbmarkierungen horizontal nebeneinander, jeweils mit rot reflektierendem Rahmen und gelb reflektierendem Innenteil.
Zwei Heckwarntafel-Halbmarkierungen für Zugmaschinen horizontal nebeneinander mit diagonal verlaufenden fluoreszierenden-roten und gelb reflektierenden Streifen.
Halbmarkierung
vertikal
Zwei Heckwarntafel-Halbmarkierungen mit größerem Abstand horizontal nebeneinander, jeweils mit rot reflektierendem Rahmen und gelb reflektierendem Innenteil.
Zwei Heckwarntafel-Halbmarkierungen für Zugmaschinen mit größerem Abstand horizontal nebeneinander, jeweils mit diagonal verlaufenden fluoreszierenden-roten und gelb reflektierenden Streifen.
Viertelmarkierung
Vier Heckwarntafel-Viertelmarkierungen mit fluoreszierend-rotem Rahmen und gelb reflektierendem Innenteil, zwei horizontal oben und zwei unten vertikal angeordnet.
Vier Heckwarntafel-Viertelmarkierungen für Zugmaschinen mit diagonal verlaufenden fluoreszierenden-roten und gelb reflektierenden Streifen, zwei horizontal oben und zwei unten vertikal angeordnet.

Die Anbringungsarten und Position der Heckwarnmarkierungen

Heckmarkierungen können auf unterschiedliche Weise am LKW und an Anhängern angebracht werden: Für den dauerhaften Einsatz ist die selbstklebende Folie(Aufkleber) geeignet, für kurzfristige Verwendungen Schilder auf magnetischer Folie. Ebenfalls flexibel anbringbar, aber etwas robuster in der Anwendung, sind Aluminiumschilder.

Die Regulierung ECE 70 gibt für die Positionierung lediglich Vorgaben für die Anbringungshöhe an: Die Unterkante mindestens 250 mm über dem Boden und die Oberkante höchstens 2100 mm. In der Breite gibt es keine individuellen Angaben.
Zudem sollen die Markierungen rechtwinklig zur Fahrzeugachse ausrichtet sein.

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