ECE 150 – UN-Regelung 150
Hier finden Sie Informationen zur UN-Regelung 150 (retroreflektierende Einrichtungen)

Die ECE 150 umfasst
„Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von retroreflektierenden Einrichtungen und Markierungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“.
Die ECE 150 fasst folgende Regelungen zusammen:
- R 3 Retroreflektierende Einrichtungen für Kraftfahrzeuge (Rückstrahler für Kfz)
- R 27 Warndreiecke
- R 69 Hintere Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge ( ECE 69)
- R 70 Hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge ( ECE 70)
- R 104 Retroreflektierende Markierungen an schweren und langen Fahrzeugen ( ECE 104)
Ziel ist es, die komplexen Anforderungen der aufgelisteten Regulationen zu technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge übersichtlich in einer einzigen Regelung darzustellen.
Bisher zugelassene Kennzeichnungen und Einrichtungen behalten ihre Gültigkeit ( Heckwarnmarkierungen, Überbreitenkennzeichnung Konturmarkierungen etc.), neu zugelassene haben ab dem 15.11. 2021 die Kennzeichnung nach ECE 150.
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