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Warntafeln

Warntafeln werden zur Markierung von Gefahrguttransporten, Abfallfahrzeugen und Fahrzeugen mit Überbreite sowie in weiteren Bereichen verwendet.

Wissenswertes zu Warntafeln

Lesen Sie nachfolgend für welche Einsatzbereiche die Anbringung von Warntafeln an Fahrzeugen Pflicht ist und welche verschiedenen Ausführungen es gibt.

Die verschiedenen Einsatzbereiche von Warntafeln an Fahrzeugen

Folgende Warntafeln werden unterschieden und müssen gut sichtbar angebracht sein:

  1. ADR-Tafeln für die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten
  2. A-Tafeln bei Abfalltransporten
  3. Warntafeln für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (LaFo)
  4. Parkwarntafeln (Nachtparktafeln)
  5. Spanien- und Italienwarntafeln
  6. T.I.R.-Tafel auf einem gewerblichen Transportfahrzeug
  7. Warntafeln für Fahrzeuge mit Überlänge oder Überbreite
  8. Schulbusschilder

Warntafeln zur Kennzeichnung von Gefahrguttransportern (A.D.R.-Schild)

Transportfahrzeuge mit gefährlichen Gütern werden mittels orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet. Die Verwendung dieser A.D.R-Schilder ist unter anderem im „Europäischen Übereinkommen zum internationalen Gefahrguttransport auf der Straße (ADR)“ und auf nationaler Ebene in der „Gefahrgutverordnung für Straße und Eisenbahn“ (GGVSEB) geregelt.

In beiden Vorschriften wird der Gebrauch von rechteckigen, orangefarbenen Warntafeln vorgeschrieben, die dem Querformat 300 mm x 400 mm entsprechen müssen. Bei Platzmangel reicht das Format 120 mm x 300 mm. Auf den Warntafeln wird anhand eines zweistelligen Nummerncodes angezeigt, welches Gefahrgut transportiert wird und gibt somit Rettungskräften und Fachpersonal im Ernstfall Aufschluss über die Art der Gefahrenquelle und über die genaue Zusammensetzung der Ladung.

Warntafeln zur Kennzeichnung von Abfalltransporten (A-Schild)

Im innerörtlichen Straßenverkehr unterliegen auch Abfalltransportfahrzeuge der Kennzeichnungspflicht durch Warntafeln. Abfalltransporter sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Abfallgesetz (AbfG) und Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) ebenfalls mit Warnschildern zu kennzeichnen.
Die beim Transport von Abfällen zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen mit zwei rechteckigen reflektierenden weißen Warntafeln mit einer Größe von 300 mm x 400 mm versehen sein. Die A-Schilder müssen in schwarzer Farbe die Aufschrift "A" (Buchstabenhöhe 20 cm, Schriftstärke 2 cm) tragen.

Die Warntafeln sind während der Beförderung vorn und hinten am Fahrzeug, senkrecht zur Fahrzeugachse und nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn, deutlich sichtbar anzubringen.

Warntafeln für land- und forstwirtschaftliche Transporte mit Überbreite/-länge (LaFo)

Für überlange oder überbreite Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft wird von der Straßenverkehrs-Ordnung der Gebrauch einer rot-weißen Warntafeln gemäß DIN 11030 vorgesehen. Demzufolge müssen Anbaugeräte und angehängte Arbeitsgeräte durch Warntafeln kenntlich gemacht werden. Nach den Vorschriften der StVZO dürfen am Umriss der Fahrzeuge keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr „mehr als unvermeidbar“ gefährden.

Ein rot-weißes Warnschild dient hier als Abschluss des Ladungsüberhangs. Dabei ist die Richtung der Streifenzeichnung zu beachten: Die Streifen müssen immer so nach außen und unten zeigen, dass in der oberen Ecke der Warntafel Überbreite ein rotes Dreieck zu sehen ist.

Parkwarntafeln (Nachtparktafeln)

Kraftfahrzeuge ab 3,5 t sowie Anhänger, die innerhalb geschlossener Ortschaften abgestellt werden, sind laut § 17 Abs. 4 Satz 3 StVO zusätzlich mit einer Parkwarntafel gemäß § 51c StVZO zu sichern.

Die Nachtparkwarntafeln müssen vorn und hinten am Fahrzeug bzw. Anhänger auf der der Straße zugewandten Seite angebracht werden.

Die rot-weißen Nachtparkwarntafeln gibt es in zwei Größen, Form A (423 × 423 mm) und Form B (282 × 282 mm) sowie als starre oder klappbare Tafeln.

Spanien- und Italienwarntafeln

In Spanien und Italien müssen Fahrzeuge mit überstehenden Ladungen mit speziellen rot-weißen Warntafeln markiert werden (z. B. Wohnmobile mit Heckträger für Fahrräder)

TIR-Tafel

Das TIR Warnschild dient zur zollrechtlichen Kennzeichnung von Warentransporten. Alle Transportfahrzeuge, die Waren nach dem TIR-Verfahren transportieren, sind mit einer entsprechenden TIR-Warntafel auszustatten. Das TIR-Verfahren minimiert den Aufwand von Zollkontrollen und die Abwicklung des Transitverkehrs in Drittländern, da bei diesem Verfahren die Frachträume des Transportfahrzeugs verplombt werden.

Warntafeln für Fahrzeuge mit Überlänge oder Überbreite

Gemäß der StVZO müssen Fahrzeuge mit überstehenden Ladungen sowie überbreite oder überlange Fahrzeuge mit reflektierenden Warntafeln markiert werden.

Schulbusschilder

Schulbusse mit mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrer) müssen mit einem entsprechenden orange-schwarzem Schild gekennzeichnet werden. Die BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) regelt die Merkmale dieser Schilder.