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Selbsthaftende Kfz-Warnmarkierungen

Selbsthaftende Warnmarkierungen machen Fahrzeuge mit Sonderrechten nach §35 (6) StVO gemäß DIN 30710 kenntlich und sind wiederverwendbar.

Selbsthaftende Kfz-Warnmarkierungen

Selbsthaftende Warnmarkierungen machen Fahrzeuge mit Sonderrechten nach §35 (6) StVO gemäß DIN 30710 kenntlich und sind wiederverwendbar.

Unser Produkt-Tipp  für besonders kleine Radien:

Wissenswertes zu Selbsthaftenden Kfz-Warnmarkierungen

Lesen Sie nachfolgend, welche Vorteile selbsthaftende Kfz-Warnmarkierungen haben und wie diese korrekt nach DIN 30710 aufgebracht werden.

Selbsthaftende Kfz-Warnmarkierungen nach DIN 30710

Gemäß § 35(6) StVO haben bestimmte Kraftfahrzeuge Sonderrechte, darunter des Winterdienstes, der Feuerwehr oder Fahrzeuge  kommunaler Betriebe oder Straßenbauunternehmen. Damit diese auch bei schlechten Sichtverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmenden optimal wahrgenommen werden können, müssen sie mit Kfz-Warnmarkierungen gekennzeichnet werden.

Selbsthaftende Warnmarkierungen bestehen aus einer Haftfolie ohne Klebstoff, die sehr leicht angebracht und rückstandsfrei wieder entfernt und mehrfach wiederverwendet werden kann.

Außerdem gibt es Kfz-Warnmarkierungs-Sets mit Saugnäpfen für den temporären Einsatz.

Produkttipp: Praktische Anwendungspakete von Orafol®

Die selbsthaftende Warnmarkierung ORALITE® 5921M von Orafol® ist in verschiedenen Sets mit 2 oder 4 Zuschnitten in verschiedenen Maßen verfügbar.

Vorteilhafte Eigenschaften:

  • Die retroreflektierende Folie 5921M ist einschichtig aufgebaut und somit sehr strapazierfähig, da die Folie nicht aufbrechen kann.
  • zuverlässige Haftung auf sauberen, glatten sowie leicht gewölbten Oberflächen
  • wieder verwendbar und kostensparend im professionellen Einsatz
  • perfekt für temporäre Einsätze und wechselnde Fahrzeugflotten
  • Eine Kantenversiegelung ist bei dem Produkt ebenfalls nicht notwendig.
  • Die Kfz-Warnmarkierung reflektiert auch bei Nässe zuverlässig und ist bis zu sieben Jahre haltbar.

Passend zu den selbsthaftenden Kfz-Warnmarkierungen finden Sie in unserem Shop stabile Aufbewahrungsträger in verschiedenen Größen.

Selbsthaftende Warnmarkierungen auf Kraftfahrzeugen aufbringen

Wie die Kfz-Warnmarkierungen auf dem Fahrzeug aufzubringen sind, richtet sich nach den Bestimmungen der DIN 30710.
Demzufolge sind pro Fahrzeugseite mindestens 8 Normflächen symmetrisch anzubringen, wobei mindestens 2 Normflächen zusammenhängend sein müssen.
Eine Normfläche ist ein rot-weißes Quadrat mit einer Seitenlänge von 141 mm. Die selbsthaftende Warnmarkierung kann horizontal, vertikal oder aber auch als Kombination aus horizontal und vertikal angebracht werden.