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Natürlich fertigen wir Warnmarkierungsszuschnitte und Sonderformen auch nach Ihren Vorstellungen an. Details dazu finden Sie hier:
• Reflexionsklasse: RA2/C
• mit Schutzlaminat
• Reflexionsklasse: RA2/C
• DIN 30710, ECE 104 F, TPESC-B
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Wissenswertes zu Warnmarkierungen für Land- und Forstmaschinen
Erfahren Sie nachfolgend welche Vorschriften gelten und wie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gekennzeichnet werden.
Warnmarkierung für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
Um im Straßenverkehr besser gesehen zu werden, müssen Mähdrescher und andere überbreite oder schwere Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft über bestimmte retroreflektierende Kennzeichnungen verfügen.
Die Leistungsfähigkeit und das Aussehen der Warnmarkierungen werden vom Gesetz vorgegeben.
Die Warnmarkierung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird auf nationaler Ebene in Deutschland von der DIN 11030 bzw. der DIN 30710 geregelt, auf EU-Ebene gibt die ECE-Richtlinie 104 Klasse F bzw. 70 Klasse 5 entsprechende Werte vor.
Unsere Warnmarkierungen verfügen über die Reflexionsklasse RA2 und einen mikroprismatischen Aufbau (Typ C). Damit erfüllen sie die Vorgaben aller genannten Standards und Richtlinien hinsichtlich der Stärke der Retroreflexion, gleiches gilt für die Farbgebung.
Weitere ausführliche Informationen zur Kennzeichnung von Landmaschinen finden Sie in unserem Glossareintrag Landmaschinen sowie im Beitrag speziell zum Bayernpaket.