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Feuerwehr-Warnmarkierungen

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr haben Sonderrechte im Sinne von § 35(6) StVO und müssen daher mit Kfz-Warnmarkierungen gekennzeichnet werden.

Feuerwehr-Warnmarkierungen

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr haben Sonderrechte im Sinne von § 35(6) StVO und müssen daher mit Kfz-Warnmarkierungen gekennzeichnet werden.

Unser Produkt-Tipp  für besonders kleine Radien:
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Ein Einsatzfahrzeug mit rot-weißer Warnmarkierung fährt auf einer Landstraße mit Geschwindigkeitsmessgerät im Vordergrund.

Heckwarnmarkierungssätze

Unsere konturgeschnittenen Heckwarnmarkierungen sitzen perfekt wie ein Maßanzug an ihrem Fahrzeugheck.

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Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst auf einer Autobahn mit dramatischem Himmel.

Einsatzfahrzeuge

Komponenten zur vorschriftsmäßigen Kennzeichnung von Fahrzeugen der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes

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Wissenswertes zu Warnmarkierungen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr

Erfahren Sie nachfolgend, welche Warnmarkierungen für Feuerwehrautos zugelassen sind und wie diese aufgebracht werden.

Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge mit Kfz-Warnmarkierungen sichtbarer machen

Neben Konturmarkierungen müssen Feuerwehrautos gemäß § 35 (6) StVO ebenfalls mit Warnmarkierungen gekennzeichnet werden, damit sie im Straßenverkehr besonders an Einsatzorten schnell wahrgenommen werden können.

Die speziellen Warnmarkierungen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind durch die fluoreszierende Farbe (fluor-lime) bei Tageslicht besonders gut sichtbar.

Die von den Herstellern gewählte Farbbezeichnung fluor-lime entspricht der in den Verordnungen geforderten fluoreszierend gelben Farbe.

Feuerwehr-Warnmarkierungen nach DIN 14502-3 und § 70 StVZO

Unser Produktsortiment umfasst passende Feuerwehr-Warnmarkierungen von Orafol® als Meterware oder Anwendungspaket.

-Tipp: Wir haben auch fahrzeugspezifische Heckwarnmarkierungssätze in den Ausführungen Weiß-Rot oder Fluor-lime/Rot im Sortiment.

Die rot-gelb fluoreszierenden Reflexfolien entsprechen der DIN 14502-3 sowie dem französischen Feuerwehrstandard TPESC B und benötigen eine Ausnahmegenehmigung der einzelnen Bundesländer nach § 70 StVZO, um verwendet werden zu können.