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Selbstklebende Kfz-Warnmarkierungen

Kfz-Warnmarkierungen (nach DIN 30710) kennzeichnen Fahrzeuge mit Sonderrechten für eine optimale Sichtbarkeit im Straßenverkehr

Selbstklebende Kfz-Warnmarkierungen

Kfz-Warnmarkierungen (nach DIN 30710) kennzeichnen Fahrzeuge mit Sonderrechten für eine optimale Sichtbarkeit im Straßenverkehr

Wissenswertes zum Thema Kfz-Warnmarkierungen

Lesen Sie nachfolgend für welche Kraftfahrzeuge die Anbringung von Warnmarkierungen Pflicht ist:

Wichtig: Bei der Auswahl der in unserem Shop angebotenen Kfz-Warnmarkierungen: linksweisend und rechtsweisend bezieht sich immer auf die vertikale Ausrichtung bei der Anbringung!

Kfz-Warnmarkierungen nach DIN 30710 / § 35 Abs. 6 StVZO

Retroreflektierende Warnmarkierungen in Rot-Weiß oder Gelb-Rot werden an Kraftfahrzeugen aufgebracht, um diese im Straßenverkehr sichtbarer zu machen und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Damit die Warnmarkierungen auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut wahrnehmbar sind, sollten sie gemäß DIN 67520 (Teil 2) mindestens die Reflexionsklasse RA2 aufweisen. Weiterhin muss die reflektierende Warnmarkierung mit dem Aufdruck DIN 30710 und dem Herstellerzeichen versehen sein.

Ob selbstklebende, selbsthaftende oder magnetische Kfz-Warnschilder, als Rollenware, oder als Anwendungspaket inklusive je einer links- und rechtsweisenden Rolle: Bei uns erhalten Sie Kfz-Warnmarkierungen gemäß DIN 30710 in verschiedenen Längen und Formaten.

Für wen sind Kfz-Warnmarkierungen verpflichtend?

Fahrzeuge, die Sonderrechte im Sinne des § 35(6) der StVO wahrnehmen wollen, benötigen Kfz- Warnmarkierungen nach DIN 30710. Darunter zählen Fahrzeuge des Winterdienstes, der Straßenreinigung sowie des Straßenbaus. Diese müssen mit rot-weißen Warnmarkierungen gekennzeichnet werden. Aber auch für Anbaugeräte, Fahrzeugaufbauten und Schwerlastbegleitfahrzeuge (BF3 = mit einem zulässigen Mindestgewicht von 3,5 t) ist die Anbringung einer rot-weißen RA2-Reflexfolie zwingend vorgeschrieben.

Des Weiteren müssen auch Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes mit Warnmarkierungen gekennzeichnet werden. Allerdings handelt es sich hierbei um gelb-rote Warnmarkierungen, die verwendet werden müssen.

Welche Farben von welchen Fahrzeugen genutzt werden dürfen, wird in der DIN 6171 (Teil 1) geregelt.

Letzten Endes müssen gemäß §52 Abs. 4 StVZO auch alle Fahrzeuge mit einer Warnmarkierung gemäß DIN 30710 ausgestattet werden, auf denen eine Rundumleuchte angebracht werden soll.

Kfz-Warnmarkierungen nach DIN 30710 korrekt aufbringen

Da Kfz-Warnmarkierungen gemäß DIN 30710 richtungsweisend angebracht werden müssen, ist auf eine korrekte Anbringung bzw. Ausrichtung der Streifen zu achten. Diese verlaufen immer nach außen und unten. Je nachdem, wie Sie die Warnmarkierung halten, ändert sich die Richtung der Streifen.

Bei der Bestellung von Warnmarkierungen für Fahrzeuge können Sie beide Varianten einzeln (linksweisend und rechtsweisend) oder im Set kaufen.

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in unserem Glossarbeitrag: Info-Link SymbolKfz-Warnmarkierungen gemäß DIN 30710 › 

Die DIN 30710- Warnmarkierung kann horizontal, vertikal oder als Kombination aus horizontal und vertikal angebracht werden. Bei Fahrzeugen, die auch quer zur Fahrtrichtung eingesetzt werden, muss die Warnmarkierung auch seitlich angebracht werden.

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in unserem Glossarbeitrag: Info-Link SymbolRichtungen von Warnmarkierungen › 

Verklebung und Reinigung von Kfz-Warnmarkierungen

Um eine gute Haftbarkeit der KFZ Warnmarkierungen zu erlangen, wird eine Verarbeitungstemperatur von mind. 10 °C vorausgesetzt. Die Warnmarkierung ist möglichst weit an den äußeren Fahrzeugbegrenzungen in Höhe der Scheinwerfer bzw. der Schlussleuchten, symmetrisch anzubringen und darf nicht durch z.B. Anbaugeräte, Anhänger oder sonstigen überstehenden Gegenständen verdeckt werden. Bei unsachgemäßer, mangelhafter oder fehlender Warnmarkierung erlöschen die Sonderrechte.

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in unserem Glossarbeitrag: Info-Link SymbolKfz-Warnmarkierung – Anleitung zum Applizieren › 

Sondermaße und Sondervorschriften für Kfz-Warnmarkierungen

Die Warnmarkierung für Begleitfahrzeuge sieht anders aus als in DIN 30710 vorgesehen: Der Abstand zwischen den Streifen und die Höhe der einzelnen Streifen muss 180 mm betragen. Die Wechselverkehrszeichen-Anlage ist mit einem Reflexfolienrahmen in 175 mm Breite zu versehen. Zusätzlich ist ein klappbares bzw. abnehmbares Schild mit den Worten „Schwertransport“, sowie zwei gelbe Rundumleuchten nach § 52 (4) StVZO, zu platzieren. Im „Merkblatt für die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten“ finden Sie weitere Informationen dazu.

Zudem gibt es noch Sondermaße für die Warnmarkierung. Zum Beispiel ist in Bayern die Kenntlichmachung von überbreiten Landmaschinen mittels rot-weißer Reflexfolie Pflicht. Diese Folie muss eine Breite von 560 mm haben.