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Kfz-Warnschilder gibt es in 3 verschiedenen Größen und in 5 unterschiedlichen Ausführungen zur permanenten oder temporären Anbringung. In der Kategorie finden sie auch ein konfigurierbares Produkt für ihren Wunschtext.
• Reflektierend / Fluoreszierend
• RA3/C nach ECE 70.01 (Klasse 2)
• Reflexklasse: RA1/A
• Material: Aluminium
• Reflexklasse: RA1/A
• Inhalt: 2 Stück
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Kfz-Warnschilder gibt es in 3 verschiedenen Größen und in 5 unterschiedlichen Ausführungen zur permanenten oder temporären Anbringung. In der Kategorie finden sie auch ein konfigurierbares Produkt für ihren Wunschtext.
Diese Kategorien passen außerdem dazu:
Wissenswertes zu „Long Vehicle“- Schildern
Für Lang-LKW (auch unter den Bezeichnungen EuroCombi, Megaliner, Megatrailer, Gigaliner oder Longliner zu finden) ist die rückseitige Kennzeichnung durch die Europäische Norm ECE 70 geregelt (klärt die Farbgebung und Maße der Schilder).
- als Aluminiumverbundschilder mit verschiedenen Reflexionsklassen (RA1/A, RA3/C), in Englisch (Long Vehicle) oder Deutsch (Lang-LKW)
- als starre Aluminiumtafeln im Set mit zwei Schildern in kleineren Abmessungen
- als Heckwarntafel „25 M“ für Skandinavien als selbstklebende Reflexfolie oder Aluminiumtafel (starr oder klappbar)
Die Kennzeichnung mit Lang-LKW Schildern soll andere Verkehrsteilnehmer auf die Überlänge des Fahrzeugs aufmerksam machen, was z. B. beim Überholen eine Rolle spielt, da die Strecke – und damit die benötigte Zeit zum Vorbeifahren – länger ist als bei gewöhnlichen LKW. Transporte mit Lang-LKW ist eine von vier Kategorien von Schwertransporten. Zum Beispiel werden Flügel von Windkraftanlagen damit befördert.
Für Deutschland gilt:
LKWÜberlStVAusnV §5 (Auszug)
(1) Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr nur teilnehmen, wenn sie mit folgenden technischen Einrichtungen ausgerüstet sind:
13. rückwärtige Kenntlichmachung durch ein Schild aus retroreflektierendem Material in Anlehnung an die UN/ECE Regelung Nr. 70 (BGBl. 1994 II S. 970) mit der Aufschrift „Lang-Lkw“ (Schrifthöhe 130 mm),
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/lkw_berlstvausnv/__5.html